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Geschrieben von: Ralf Malzkorn
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Dienstag, 07. April 2009 um 15:17 Uhr |
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Das generelle Straßenverbot für Inline-Skater ist gefallen. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass künftig in 30er-Zonen auf der Straße gerollt werden darf, wenn der Gehweg nicht befahrbar ist. Die Verordnung der Bundesregierung sieht vor, kurze Strecken in 30er Zonen für Skater zu öffnen, wenn Gehwege nicht befahrbar sind. Außerdem erlaubt ein neues Schild mit einem Skater und dem Zusatz "frei" Inline-Fahrern künftig ausdrücklich die Nutzung von Straßen oder Wegen. Das entbindet sie aber nicht von der Rücksichtnahme auf andere.
Inline-Skaten und Rollschuhfahren können künftig mit einem eigenen Verkehrsschild auch auf Straßen zugelassen werden. Eine entsprechende Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften billigte der Bundesrat am Freitag in Berlin. Ein Zusatzzeichen mit einem schwarzen Skater auf weißem Grund und dem Zusatz "frei" weist in Zukunft die Verkehrsflächen aus, die zum Rollschuhlaufen genutzt werden können. Bislang gab es für die Nutzung von Inline-Skates auf Straßen und Gehwegen keine eindeutige rechtliche Grundlage.
Den Skatern wird vorgeschrieben, sich "mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen". Ohne Zusatzzeichen sind aber auch künftig "Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen... nicht erlaubt". |